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Geschützte

Geschützte Ursprungsbezeichnung

Der Ausdruck „Ursprungsbezeichnung“ bezeichnet einen Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird, dessen Ursprung in einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Gegend oder, in Ausnahmefällen, in einem bestimmten Land liegt, das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder aus schließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich
der natürlichen und menschlichen Einflüsse verdankt und dessen Produktionsschritte alle in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

(Artikel 5, Absatz 1, der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)

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g.g.A.

Geschützte geographische Angabe

Der Ausdruck „geografische Angabe“ bezeichnet einen Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird, dessen Ursprung in einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Gegend oder in einem bestimmten Land liegt, dessen Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist und bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt.

(Artikel 5, Absatz 2, der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)